ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER VAU-DIENSTE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER VAU-DIENSTE
Zuletzt aktualisiert: 22-03-2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung der VAU-App („VAU-App“) und die Vermietung von Rollern oder Mopeds („E-Scooter“), die von VAU S.r.l. (VAU), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in VIA LINFANO 52 ARCO (TN) Italien 38062, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer TN - 246813 USt-IdNr. IT02746520226, oder einer ihrer verbundenen Unternehmen („VAU“, „wir“, „unser“ oder „uns“) über die VAU-App bereitgestellt werden (auch als „VAU Ride App“ bezeichnet). Diese Bedingungen bilden die Vereinbarung zwischen VAU und dem Kunden („Sie“, „Ihr“ oder „Kunde“) bezüglich der Nutzung der VAU-App und der Mietverträge für VAU E-Scooter, die über die VAU-App vermittelt werden. Der Kundendienst von VAU ist unter +39 3492910298 oder per E-Mail unter info@myvau.com erreichbar.
Jeder Verweis auf „Preisliste“ in diesem Dokument bezieht sich auf Abschnitt „14 Preisliste“
BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE VAU-DIENSTE IN IHREM LAND NUTZEN. IHRE NUTZUNG DER VAU-DIENSTE, EINSCHLIESSLICH DER KONTOERSTELLUNG UND DER E-Scooter-MIETE, IST AN IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN GEKNÜPFT. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE VAU-DIENSTE NICHT NUTZEN.
Vor der Nutzung der Dienste müssen Sie sich selbstständig auf der Website myvau.com über etwaige Aktualisierungen dieser Vereinbarung informieren. Mit jeder Nutzung der VAU-Dienste bestätigen Sie, dass Sie alle zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Bedingungen akzeptiert haben und sich verpflichten, diese einzuhalten.
1.1.1. Jede Nutzung der VAU-Dienste setzt die Erstellung eines persönlichen Kontos innerhalb der VAU-App („Benutzerkonto“) voraus. Sie dürfen nur ein Benutzerkonto innerhalb der VAU-App führen. VAU kann die Erstellung eines Benutzerkontos ablehnen, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass es unter Verstoß gegen diese Bedingungen verwendet wird.
1.1.2. Um ein Benutzerkonto innerhalb der VAU-App zu erstellen, müssen Sie ein Mobiltelefon oder Tablet besitzen, das die technischen Anforderungen für die VAU-App erfüllt. Die App überprüft automatisch, ob Ihr Gerät diese Anforderungen erfüllt, wenn sie heruntergeladen wird. VAU garantiert nicht die Kompatibilität Ihres Geräts mit der App. Sie sind allein verantwortlich für jegliche mobile (Daten-)Kommunikationsnutzung und die Kosten, die von Ihrem Anbieter berechnet werden.
1.1.3. Zur Erstellung eines Benutzerkontos werden wir bestimmte persönliche Daten von Ihnen anfordern (z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Mobiltelefonnummer) („Ihre persönlichen Daten“); Ihre bevorzugte Zahlungsmethode und damit verbundene persönliche Daten zur Zahlungsabwicklung („Zahlungsprofil“); und alle weiteren Informationen oder Dokumente, die von VAU als notwendig und als verpflichtend für Ihre Nutzung unserer Dienste erachtet werden („Benutzerkontoinformationen“).
1.1.4. Überprüfung der Mobiltelefonnummer zur Erstellung eines Benutzerkontos. Um ein Benutzerkonto zu erstellen, werden wir Ihre Mobiltelefonnummer überprüfen. Sie müssen Ihre Telefonnummer eingeben, und wir senden Ihnen eine SMS mit einem Code, der in der Anwendung eingegeben werden muss, um die Überprüfung erfolgreich abzuschließen und die App weiterhin nutzen zu können. Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, willigen Sie ein, SMS-Nachrichten zu Verifizierungszwecken sowie zu Marketingzwecken und anderen Zwecken zu erhalten.
1.1.5. VAU haftet nicht für Einschränkungen oder Ungenauigkeiten in der VAU-App, die durch unvorhersehbare Umstände verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Probleme mit der mobilen Datenkommunikation, Netzwerküberlastung oder geplante Wartung.
1.2.1. Um die Erstellung Ihres Benutzerkontos abzuschließen, müssen Sie mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Kategorie A oder B oder eine entsprechende ausländische Erlaubnis besitzen, selbst in Rechtsordnungen, in denen eine solche Erlaubnis nicht erforderlich ist, um einen E-Scooter zu fahren.
1.2.2. Um die Echtheit, das Ablaufdatum und die Klassifizierung (Kategorie A oder B) Ihres Führerscheins oder dessen Äquivalent als ausländische Erlaubnis zu überprüfen und zu bestätigen, dass er Ihnen gehört („Gültigkeit“), müssen Sie uns innerhalb der VAU-App Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins zusammen mit einem Selfie vorlegen. Dieses Selfie dient dazu, zu überprüfen, dass Sie der Inhaber des bei uns registrierten Führerscheins sind. Die Gültigkeit wird durch einen externen Anbieter („Validierungsanbieter“) überprüft und validiert, den VAU speziell für diesen Prozess („Digitaler Validierungsprozess“) beauftragt hat. In Fällen, in denen der digitale Validierungsprozess die Gültigkeit Ihres Führerscheins nicht bestätigen kann, kann stattdessen eine manuelle Überprüfung durch ein autorisiertes Mitglied unseres Kundendienstteams oder durch den Validierungsanbieter erfolgen. Ausführliche Informationen dazu, wie wir Ihre persönlichen Daten während des digitalen Validierungsprozesses sammeln, verwenden und speichern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf der VAU-Website verfügbar ist.
1.2.3. Sie sind einzeln und unabhängig dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihr Führerschein die erforderliche Kategorie/Klasse für das Fahren eines VAU E-Scooters hat und dass Sie Ihren Führerschein gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in dem Land verwenden dürfen, in dem Sie unsere Dienste nutzen. Sie haften allein für alle Kosten, Bußgelder und Ausgaben, die durch die Nichtbeachtung der in diesem Abschnitt und den Abschnitten 1.2.3 und 1.2.4 dargelegten Verpflichtungen entstehen.
1.2.4. Wenn Sie einen VAU E-Scooter mieten, müssen Sie das Original Ihres Führerscheins besitzen. Sollte Ihr Führerschein ablaufen, verloren gehen, entzogen werden oder aus irgendeinem Grund nicht mehr in Ihrem Besitz sein, ist Ihnen die Nutzung der VAU-Dienste untersagt. Wenn Sie die VAU-Dienste ohne einen gültigen Führerschein nutzen, behält sich VAU das Recht vor, Ihren Zugang zu Ihrem Benutzerkonto innerhalb der VAU-App sofort zu sperren oder zu blockieren. Darüber hinaus kann die Nutzung der VAU-Dienste ohne gültigen Führerschein vertragliche Strafen nach sich ziehen, wie in der neuesten Preis- und Gebührenliste auf der VAU-Website angegeben („Preisliste“), die einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen bildet.
1.2.5. VAU behält sich das Recht vor, Strafverfolgungsbehörden über mögliche betrügerische Aktivitäten oder vermutete strafbare Handlungen zu informieren, die während des digitalen Validierungsprozesses auftreten können.
1.3.1. Durch die Erstellung eines Benutzerkontos und die Annahme dieser Bedingungen wird eine Vereinbarung zwischen Ihnen und VAU geschlossen („Rahmenvereinbarung“). Die Errichtung der Rahmenvereinbarung schafft noch keine Verpflichtungen für eine der Parteien, separate Nutzungsverträge bezüglich der VAU E-Scooter einzugehen (d. h. Nutzung der VAU E-Scooter) („Einzelne Mietverträge“).
1.3.2. WENN SIE SICH ENTSCHEIDEN, EINEN EINZELNEN MIETVERTRAG ABZUSCHLIESSEN, ANGESICHTS DER MERKMALE DES VERTRAGS (D. H. EINE KURZZEITIGE MIETE EINES E-ScooterS), WERDEN SIE FORMELL IHR RECH
T ZUM WIDERRUF (WIE GESETZLICH ERLAUBT) VON EINEM EINZELNEN MIETVERTRAG AUFGEBEN, UND SIE ERKENNEN AN, DASS DER VERTRAG UNMITTELBAR NACH BEGINN DER NUTZUNG DES E-ScooterS ALS AUSGEFÜHRT ANGESEHEN WIRD.
1.3.3. Bezüglich der Rahmenvereinbarung sind Sie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen berechtigt, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab dem Datum des Vertragsschlusses Ihr Widerrufsrecht auszuüben (d. h. Ihre Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zu widerrufen), ohne eine Begründung angeben oder irgendwelche Strafen zahlen zu müssen. Dieses Widerrufsrecht wird von Ihnen als aufgegeben betrachtet, wenn Sie einen Einzelnen Mietvertrag eingehen.
1.3.4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Ihre Entscheidung zum Widerruf an VAU schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail) durch eine eindeutige Erklärung mitteilen, bevor die in diesem Artikel beschriebene Widerrufsfrist abläuft.
1.4.1. Für VAU ist es entscheidend, dass nur der Kunde die Dienste über sein Benutzerkonto nutzt. Es ist strengstens untersagt, dass Dritte das Benutzerkonto des Kunden nutzen oder den E-Scooter unter dem individuellen Mietvertrag des Kunden bedienen. Angesichts der erheblichen Risiken für VAU, die mit einer solchen unbefugten Nutzung verbunden sind, behält sich VAU das Recht vor, eine Vertragsstrafe, wie in der Preisliste angegeben, sowohl als Abschreckung als auch als Entschädigung für durch solche Handlungen verursachte Schäden zu verhängen.
1.4.2. Sie sind allein verantwortlich für die Richtigkeit, Gültigkeit und Vollständigkeit der Benutzerkontoinformationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Sie müssen auch sicherstellen, dass diese Informationen während der Dauer Ihrer Nutzung unserer Dienste aktuell und korrekt bleiben. VAU hat das Recht, die von Ihnen bereitgestellten Benutzerkontoinformationen zu überprüfen. Sollte VAU begründete Zweifel haben, dass eine der Benutzerkontoinformationen falsch, ungenau, unvollständig oder betrügerisch ist, behält sich VAU das Recht vor, den Zugang zu Ihrem Benutzerkonto innerhalb der VAU-App zu sperren, zu deaktivieren oder zu blockieren. In solchen Fällen stimmen Sie zu, mit uns zusammenzuarbeiten und uns bei den erforderlichen Überprüfungen und Validierungen zu unterstützen, um möglicherweise Ihr Benutzerkonto wieder zu aktivieren oder Ihre weitere Nutzung unserer Dienste zu genehmigen.
1.4.3. Ihr Benutzerkonto ist streng persönlich, und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Benutzerkontodaten sicher bleiben. Die Erstellung eines Benutzerkontos für eine dritte Person oder die Weitergabe Ihres Benutzernamens und Passworts für das Benutzerkonto („Benutzerkontodaten“) an Dritte, einschließlich Familienmitglieder, ist strengstens untersagt. Sie müssen Ihre Benutzerkontodaten sofort ändern, wenn Sie vermuten, dass ein Dritter Zugang dazu erlangt hat, oder wenn VAU Sie dazu auffordert, um eine potenzielle oder tatsächliche Sicherheitsbedrohung für Ihr Konto zu adressieren. VAU behält sich das Recht vor, eine Vertragsstrafe, wie in der Preisliste angegeben, zu verhängen, wenn Sie Ihre Kontodaten mit Dritten, einschließlich Familienmitgliedern, teilen. Sie sind allein verantwortlich für jegliche Verluste oder Schäden, die aus der Offenlegung Ihrer Benutzerkontodaten oder aus Handlungen oder Unterlassungen resultieren, die zu betrügerischen Aktivitäten auf Ihrem Benutzerkonto führen. Wenn Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von VAU E-Scootern durch eine solche Offenlegung ermöglicht wurde, behält sich VAU das Recht vor, eine Vertragsstrafe gemäß der Preisliste zu verhängen.
1.4.4. Wenn Sie einen unbefugten Zugriff auf Ihr Benutzerkonto vermuten oder feststellen, müssen Sie Ihre Benutzerkontodaten sofort ändern und/oder die Aktivität so schnell wie möglich dem VAU-Kundendienst im Land, in dem Sie unsere Dienste nutzen, melden, damit VAU geeignete Maßnahmen ergreifen kann, um Missbrauch oder Schäden zu verhindern, zu erkennen oder zu beenden. Wir werden sicherstellen, dass Sie über die ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung Ihres Benutzerkontos informiert werden.
1.4.5. Das Kopieren oder anderweitige Manipulieren der VAU-App oder des Zugriffs darauf ist strengstens untersagt. Jegliche Versuche oder Handlungen in dieser Hinsicht führen dazu, dass VAU Ihr Benutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperrt oder den Zugang zu Ihrem Benutzerkonto und/oder zur VAU-App blockiert. Sie sind allein verantwortlich und haftbar für jegliche Schäden und Verluste, die aus jeglichen Handlungen oder Versuchen resultieren, die VAU-App in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu manipulieren.
2.1.1. VAU E-Scooter sind in den in der VAU-App angegebenen Bereichen verfügbar.
Service Area (“Fahrzone”) ist in der VAU-App grün markiert. Dies ist der Bereich, in dem VAU-Dienste genutzt werden können. Das Verlassen dieser Zone ist strikt verboten.
Parking Area (“VAU-Parkstation”) ist in der VAU-App blau markiert. Hier können Sie Ihren Scooter mieten und zurückgeben (den Mietvertrag starten und beenden).
No-Go Area (“Sperrzone”) ist in der VAU-App rot markiert. Das Betreten dieser Zone ist strikt verboten, da es möglicherweise auch durch Verkehrsregeln eingeschränkt ist.
2.1.2. VAU behält sich das Recht vor, die Bereiche nach eigenem Ermessen zu ändern. Änderungen an einem Bereich werden über die VAU-App aktualisiert und mitgeteilt.
2.1.3. Unsere Dienste können jederzeit während der in der VAU-App angegebenen Arbeitszeiten reserviert werden. Die Arbeitszeiten können von VAU einseitig jederzeit geändert werden. VAU garantiert nicht die kontinuierliche und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Dienste, da diese durch geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten, Updates, dringende Reparaturen oder andere Umstände, die von VAU regelmäßig festgelegt werden, beeinträchtigt werden können.
2.2.1. Bevor der Einzelne Mietvertrag abgeschlossen wird, können Sie unsere E-Scooter über die VAU-App kostenlos reservieren („Reservierung“). Eine Reservierung ist nur für E-Scooter möglich, die in der VAU-App als verfügbar angezeigt werden.
2.2.2. Ein E-Scooter kann kostenlos für bis zu 5 Minuten vor Abschluss des Einzelnen Mietvertrags reserviert werden („Reservierungszeitraum“). VAU behält sich das Recht vor, die Anzahl der aufeinanderfolgenden kostenlosen Reservierungen pro Kunde zu beschränken und die Dauer des Reservierungszeitraums für nachfolgende Reservierungen einseitig zu ändern. Jegliche Änderungen werden innerhalb der VAU-App mitgeteilt.
2.2.3. Der Reservierungszeitraum kann gegen eine Gebühr verlängert werden, wie in der Preisliste dargelegt („Verlängerter Reservierungszeitraum“).
2.2.4. Wenn Sie nach Ablauf des Reservierungszeitraums oder des Verlängerten Reservierungszeitraums beschließen, den Einzelnen Mietvertrag nicht fortzusetzen, wird die Reservierung automatisch beendet, und der VAU E-Scooter wird in der VAU-App wieder als verfügbar gekennzeichnet.
2.2.5. VAU behält sich das Recht vor, eine Reservierung abzulehnen, wenn der ausgewählte E-Scooter nicht verfügbar oder nicht einsatzbereit ist, aus Gründen, die VAU periodisch feststellt.
2.3.1. Ein Einzelner Mietvertrag beginnt in dem Moment, in dem Sie den E-Scooter über die VAU-App entsperren, um Ihre Fahrt zu beginnen, und endet, wenn ein neuer Fahrer eine Fahrt beginnt, indem er die Option 'Fahrt beginnen' ('Fahrt beginnen') auswählt, gefolgt von einer automatischen Bestätigung, dass die Fahrt beendet wurde, wie in der VAU-App angezeigt. Die Vermietung des Fahrzeugs dauert an, bis eine weitere Vermietung desselben E-Scooters beginnt. Der Einzelne Mietvertrag gilt erst dann als beendet, i) nach Erhalt der Bestätigung, dass die Fahrt beendet wurde („Fahrtende-Bestätigung“) und ii) nachdem die in Artikel 2.6.3 beschriebenen Verpflichtungen erfüllt wurden, wie in Artikel 2.6.4 beschrieben. Wenn Sie den VAU E-Scooter verlassen, ohne eine Fahrtende-Bestätigung erhalten zu haben, bleibt der Einzelne Mietvertrag aktiv, und Ihnen werden die Kosten für die Nutzung unserer Dienste in Rechnung gestellt, es sei denn, das Fehlen einer Fahrtende-Bestätigung ist auf Umstände zurückzuführen, die sich Ihrer Kontrolle entziehen, in diesem Fall werden Ihnen die zusätzlich gezahlten Kosten anteilmäßig erstattet.
2.3.2. Es ist Ihnen untersagt, Dritten zu gestatten oder zu ermöglichen, VAU-Dienste zu nutzen oder Einzelne Mietverträge über Ihr Benutzerkonto abzuschließen („Unbefugte Nutzung“). Sollte VAU eine Unbefugte Nutzung vermuten, behält sich VAU das Recht vor, vertragliche Strafen gemäß der Preisliste zu verhängen und Sie haftbar zu machen für jegliche zusätzlichen Kosten und Schäden, die VAU durch die Unbefugte Nutzung entstehen.
2.3.3. Bevor Sie in einen Einzelnen Mietvertrag eintreten, müssen Kunden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen überprüfen und sich die erforderlichen Informationen von der VAU-Website holen, wie z. B. häufig gestellte Fragen (FAQs). Kunden müssen auch sicherstellen, dass der verfügbare Bereich des E-Scooters ausreicht, um den E-Scooter am Ende des Einzelnen Mietvertrags in einem Servicebereich zu parken.
2.4.1. Bevor Sie unsere E-Scooter nutzen, entweder vor oder zu irgendeinem Zeitpunkt während des Abschlusses des Einzelnen Mietvertrags, sind Sie verpflichtet, den VAU E-Scooter sorgfältig auf sichtbare Mängel, Schäden oder starke Verschmutzungen zu untersuchen („Schäden“). Solche Schäden müssen vor Abschluss des Einzelnen Mietvertrags und der Nutzung unserer Dienste gemeldet werden, entweder über die VAU-App oder indem Sie unser Kundendienstteam unter den in der VAU-App angegebenen Kontaktdaten kontaktieren. Ohne eine solche Benachrichtigung wird der E-Scooter als von Ihnen in unbeschädigtem Zustand erhalten betrachtet. Wenn Schäden bereits von vorherigen Kunden gemeldet wurden, wie in der aktuellen Schadensliste innerhalb der VAU-App angegeben, und von Ihnen keine zusätzlichen Schadensmeldungen gemacht werden, behält sich VAU das Recht vor, diese Liste der Schäden als korrekt zu betrachten.
2.4.2. Wenn der von Ihnen genutzte E-Scooter vor oder während Ihrer Nutzung defekt erscheint, müssen Sie die Nutzung des E-Scooters sofort einstellen, VAU innerhalb benachrichtigen und jeglichen Anweisungen von VAU Folge leisten.
2.5.1. Während Ihrer Nutzung unserer Dienste sind Sie individuell dafür verantwortlich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in dem Land, in dem die Dienste genutzt werden, einzuhalten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf das Tragen von Helmen und die Einhaltung relevanter Verkehrs- und Parkvorschriften. Sie müssen auch den Anweisungen und Richtlinien von VAU Folge leisten, wie sie von Zeit zu Zeit bereitgestellt werden.
2.5.2. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Bußgeldern, Strafen (einschließlich vertraglicher Strafen gemäß der Preisliste), dem Verlust Ihres Führerscheins und/oder der sofortigen Beendigung Ihrer Rahmenvereinbarung und aller Einzelnen Mietverträge führen.
2.5.3. Indem Sie der Rahmenvereinbarung und dem Einzelnen Mietvertrag zustimmen, verpflichten Sie sich, die Ihnen zur Verfügung gestellten E-Scooter mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln und jederzeit für deren Sicherheit und Sicherung zu sorgen.
2.6.1. Wie in Abschnitt 2.3.1 angegeben, gilt der individuelle Mietvertrag erst dann als abgeschlossen, wenn Sie die Bestätigung zum Ende der Fahrt erhalten.
2.6.2. Zusätzlich zu den in Klausel 2.6.1 dargelegten Beendigungsbedingungen behält sich VAU das Recht vor, den Einzelnen Mietvertrag und die Rahmenvereinbarung einseitig und sofort zu beenden, wenn nach Bewertung der Umstände eine solche Maßnahme als notwendig und angemessen erachtet wird.
2.6.3. Der Einzelmietvertrag kann nur beendet werden, wenn das E-Scooter innerhalb der Parking Area geparkt ist, gemäß den Anweisungen von VAU und unter Einhaltung aller geltenden Parkvorschriften und -gesetze im Land, in dem Sie unsere Dienste nutzen, wie in der VAU App oder auf unserer Website detailliert beschrieben.
2.6.4. Um Ihre Einhaltung der in Artikel 2.6.3 festgelegten Bedingungen zu überprüfen, wird VAU von Ihnen verlangen, ein Fahrtende-Foto aufzunehmen, das den VAU E-Scooter deutlich zeigt, und es in der VAU-App hochzuladen. Ihr Einzelner Mietvertrag wird erst beendet, nachdem Sie das Fahrtende-Foto in der VAU-App hochgeladen haben oder nachdem der Kundendienst jede andere Nachweisart bewertet hat und Sie die Fahrtende-Bestätigung erhalten haben. Um sicherzustellen, dass die Fahrt und somit der Einzelne Mietvertrag beendet wurde, können Sie überprüfen, ob der E-Scooter ausgeschaltet ist, wie durch die ausgeschalteten Lichter und das Display angezeigt.
2.6.5. Wenn Ihre Fahrt außerhalb der Parking Area oder Service Area stoppt und nicht fortgesetzt werden kann, müssen Sie sofort unser Kundenserviceteam benachrichtigen und verlangen, dass das E-Scooter gesperrt wird, um die Fahrt zu beenden. In solchen Fällen sind Sie dafür verantwortlich, VAU für alle Kosten zu entschädigen, die mit der Rückgabe des E-Scooters in die Parking Area oder Service Area verbunden sind, es sei denn, die Unfähigkeit, die Fahrt fortzusetzen, war auf Gründe zurückzuführen, die nicht Ihnen zuzuschreiben sind. Darüber hinaus, wenn Sie das E-Scooter absichtlich außerhalb der Parking Area oder Service Area im temporären Parkmodus „Turn Off & Lock“ in der App lassen oder die Fahrt auf andere Weise nicht ordnungsgemäß gemäß diesen Geschäftsbedingungen beenden, sind Sie allein verantwortlich für alle Kosten, Strafen, Schäden und Gebühren, die gemäß der Preisliste anfallen. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrten zu beenden, bei denen E-Scooter absichtlich zurückgelassen wurden, und Kosten, Strafen, Schäden und Gebühren gemäß der Preisliste zu berechnen.
2.6.6. VAU kann von Ihnen verlangen, ein Foto des geparkten E-Scooters aufzunehmen oder einen anderen Nachweis zu erbringen, um festzustellen, ob Sie den E-Scooter gemäß allen anwendbaren Vorschriften und Anweisungen, einschließlich der Anweisungen von VAU, geparkt haben.
2.6.7. Jeder Verstoß gegen die in diesem Artikel 2.6 oder gegen anwendbare Gesetze und Vorschriften festgelegten Verpflichtungen kann zu verwaltungsrechtlichen oder vertraglichen Strafen führen, wie in der Preisliste angegeben.
2.6.8. Wenn der Einzelne Mietvertrag aus irgendeinem Grund nicht gemäß den in diesem Artikel 2.6 dargelegten Anweisungen beendet werden kann, müssen Sie unseren Kundendienst unter Verwendung der in der VAU-App angegebenen Kontaktdaten umgehend über einen solchen Vorfall informieren, mit unserem Kundendienst zusammenarbeiten und alle bereitgestellten Anweisungen befolgen. Wenn die Beendigung des Einzelnen Mietvertrags nicht auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Ihnen zuzuschreiben ist, erstattet Ihnen VAU die Gebühren für Ihren Einzelnen Mietvertrag anteilmäßig.
2.6.9. Selbst nach Erhalt der Bestätigung des Fahrtendes bleiben Sie vollständig verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass das E-Scooter ordnungsgemäß gemäß den Anweisungen von VAU und allen geltenden Parkvorschriften und -gesetzen geparkt ist. Diese Verantwortung bleibt bestehen, bis das E-Scooter von einem anderen Nutzer im Rahmen eines neuen Einzelmietvertrags wieder gemietet wird.
3.1.1. Indem Sie einen Einzelnen Mietvertrag für die Nutzung der VAU-Dienste eingehen, erklären Sie sich damit einverstanden, die folgenden Verpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen jederzeit einzuhalten. Insbesondere:
a) Sie werden den VAU E-Scooter sorgfältig bedienen, den Anweisungen von VAU folgen, geltende Straßengesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich Verkehrs- und Parkvorschriften.
b) Sie werden den Mietzeitraum abschließen und das E-Scooter in der Parking Area im gleichen Zustand zurückgeben, in dem es empfangen wurde, mit Ausnahme von normaler Abnutzung und Batterieverbrauch.
c) Sie werden eventuelle Schäden am VAU E-Scooter umgehend dem Kundendienstteam melden.
d) Sie werden das VAU E-Scooter während temporärer Stopps im Mietzeitraum mit der Option „Turn Off & Lock“ in der App ausschalten. Zusätzlich werden Sie das E-Scooter am Ende des Mietzeitraums mit der Option „End my ride“ („End ride“) in der App ausschalten.
e) Sie werden sicherstellen, dass der VAU E-Scooter nur verwendet wird, wenn er verkehrssicher und betriebsbereit ist.
f) Sie werden bei Bedarf alle notwendige Zusammenarbeit leisten, um Entschädigung von Dritten zu suchen oder sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen, und alle erforderlichen Unterlagen in diesem Zusammenhang vervollständigen und unterschreiben.
g) Im Falle von Unfällen, Schäden oder Verlust des E-Scooters werden Sie die örtliche Polizei informieren, das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Europäische Unfallformular VAU so schnell wie möglich und spätestens 3 Tage nach dem Vorfall vorlegen.
h) Wenn Behörden Informationen über die Person anfordern, die den E-Scooter gefahren oder verwendet hat, werden Sie ausreichende Unterstützung leisten und mit VAU auf Anfrage zusammenarbeiten.
i) Sie werden sofort anhalten, wenn eine Warnleuchte auf dem Armaturenbrett aufleuchtet, und das Kundendienstteam kontaktieren, um zu klären, ob Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.
j) Sie werden den VAU E-Scooter nicht fahren, wenn Sie die Voraussetzungen für die Nutzung unserer Dienste nicht erfüllen, wie z. B. nicht das gesetzliche Alter zum Fahren eines Mopeds erreicht zu haben, keinen gültigen Mopedausweis oder einen zum Betrieb eines VAU E-Scooters im Land der Nutzung erforderlichen Führerschein zu besitzen, oder wenn Sie anderweitig nicht zur Nutzung unserer Dienste berechtigt sind.
k) Sie werden den VAU E-Scooter nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten fahren, die Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen könnten. Eine strikte Nulltoleranz-Alkoholpolitik gilt und erfordert einen Blutalkoholgehalt von 0,0‰.
l) Sie werden den VAU E-Scooter nicht für Geländefahrten, Offroad-Fahren, Motorsportveranstaltungen oder irgendeine Form von Rennen verwenden, weder auf öffentlichen Straßen noch auf Rennstrecken, noch zum Üben für solche Aktivitäten oder zur Teilnahme an Geschwindigkeits-, Regelmäßigkeits- oder Geschicklichkeitsfahrwettbewerben.
m) Sie werden den VAU E-Scooter nicht auf unbefestigten Straßen, in Bereichen, die zeitweise gesperrt oder unzugänglich sind (z. B. nachts), oder auf Privatgrundstücken oder in anderen für den E-Scooter ungeeigneten Bereichen verwenden oder parken.
n) Sie werden den VAU E-Scooter nicht vermieten oder Dritten die Nutzung des E-Scooters über Ihr Benutzerkonto gestatten.
o) Sie werden den VAU E-Scooter nicht für Fahrzeugtests, Fahrstunden oder kommerziellen Personentransport verwenden.
p) Sie werden den VAU E-Scooter nicht zum Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen in Mengen verwenden, die erheblich über normale Haushaltsmengen hinausgehen.
q) Sie werden keine Objekte, Personen oder Stoffe mit dem VAU E-Scooter transportieren, die aufgrund ihrer Art, Größe, Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit gefährden oder den E-Scooter beschädigen könnten (die maximal zulässige Belastung beträgt 150 kg).
r) Sie werden den VAU E-Scooter nicht für Kurierdienste oder anderen kommerziellen Transport verwenden.
s) Sie werden den VAU E-Scooter nicht zur Begehung von Straftaten oder Verbrechen verwenden.
t) Sie werden nicht mehr Passagiere befördern, als durch den Zulassungsschein erlaubt.
u) Sie werden während Ihres Einzelnen Mietvertrags keine Reparaturen oder Änderungen am VAU E-Scooter selbst vornehmen oder andere dazu ermächtigen.
v) Sie werden die VAU-App oder Ihr Benutzerkonto nicht verwenden, um Informationen zu scrapen (z. B. Anzahl der Fahrzeuge, Anzahl der Fahrten). Wenn VAU vermutet, dass Sie solche Handlungen vornehmen, behält sich VAU das Recht vor, Ihren Zugang zu Ihrem Benutzerkonto dauerhaft oder vorübergehend zu sperren und alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen.
4.1. Sie sind allein verantwortlich und haftbar für alle Bußgelder, Gebühren, Strafen, Kosten und anfallenden Gebühren, die von Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörden auferlegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Parkbußgelder oder Verstöße gegen Verkehrsregeln oder für jegliche unsachgemäße, rechtswidrige oder nicht konforme Nutzung der VAU E-Scooter sowie für alle Bußgelder, Gebühren, Strafen und Kosten, die von VAU gemäß der Preisliste aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, festgelegt wurden („Bußgelder“).
4.2. Sollte VAU irgendwelche Bußgelder in Ihrem Namen bezahlen, sind Sie verpflichtet, VAU diese Zahlungen und alle damit verbundenen Kosten, die VAU bei der Verwaltung dieser Zahlungen entstanden sind, sofort zu erstatten. VAU kann solche Bußgelder und damit verbundene Kosten von Ihrer gewählten Zahlungsmethode abziehen. Wenn dieser Abzug nicht erfolgreich ist, beispielsweise aufgrund unzureichender Mittel, behält sich VAU das Recht vor, die sofortige Zahlung der Bußgelder von Ihnen zu fordern.
4.3. Verwaltungsgebühren: Sie haften auch für eine angemessene Verwaltungsgebühr für Verstöße im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, einschließlich aller Bußgelder, Strafen, Zinsen, Berufungen und Gerichtskosten für Park-, Verkehrs-, Maut- und andere Verstöße. Diese Verwaltungsgebühr wird nicht erstattet, auch wenn das Bußgeld später von den Strafverfolgungsbehörden aufgehoben wird.
- Für das 1. ungültige Bild erhalten Sie eine Warnung über den Kundendienst.
- Beim 2. ungültigen Bild erhalten Sie eine letzte Warnung, bevor ein Bußgeld verhängt wird.
- Ab dem 3. ungültigen Bild und allen weiteren ungültigen Bildern wird ein Bußgeld verhängt.
Die Bußgeldhöhe beträgt 25 EUR, bestehend aus einem Bußgeld von 15 EUR und 10 EUR Verwaltungskosten.
4.4. Sollten Sie ungültige Parkfotos einreichen, die als Bilder definiert sind, die keinen VAU-Scooter zeigen, wie Bilder von Schuhen, dem Bürgersteig, unscharfe Bilder, eine Hand usw., oder Bilder, die das Kennzeichen des Mopeds nicht deutlich anzeigen, unterliegen Sie einem Bußgeld einschließlich Verwaltungskosten:
Für das 1. ungültige Foto erhalten Sie eine Warnung über den Kundendienst.
Für das 2. ungültige Foto erhalten Sie eine letzte Warnung, bevor ein Bußgeld verhängt wird.
Ab dem 3. ungültigen Foto und allen weiteren ungültigen Fotos wird ein Bußgeld verhängt.
Das Bußgeld beträgt 25 EUR, bestehend aus 15 EUR Bußgeld und 10 EUR Verwaltungskosten.
4.5. Im Falle einer falschen Parkplatzwahl, insbesondere in einem verbotenen Bereich, gelten die folgenden Strafen einschließlich Verwaltungskosten:
Für das erste Mal erhalten Sie eine Warnung.
Beim zweiten Mal wird ein Bußgeld verhängt.
Beim dritten Mal wird Ihr Zugang zur VAU-Plattform gesperrt.
Das Bußgeld für falsches Parken beträgt 70 EUR, aufgeteilt in 50 EUR für das Bußgeld und 20 EUR für Verwaltungskosten.
4.6 Während der Nutzung der VAU-Dienste verpflichten Sie sich, keine Bereiche zu betreten, die in der VAU-App als „Sperrzone“ in roter Farbe markiert sind. Wenn Sie diese verbotenen Zonen betreten, behält sich VAU das Recht vor, eine Strafe von 100 Euro gegen Sie zu verhängen. Zusätzlich können Sie verwaltungsrechtlichen Bußgeldern von Polizei- oder Stadtbehörden unterliegen.
5.1.1. Indem Sie einen Einzelnen Mietvertrag eingehen, stimmen Sie der pro Minute berechneten Gebühr („Gebühr“) zu, die VAU periodisch aktualisieren kann, für die Nutzung unserer Dienste, wie in der Preisliste angegeben und auf der VAU-Website und in der VAU Ride-App dargestellt.
5.1.3. Sollten Sie den E-Scooter aus Gründen, die nicht Ihrer Schuld zuzuschreiben sind, nicht abschließen können, kann VAU nach eigenem Ermessen beschließen, die ungenutzten Minuten aus der Dauer Ihres Einzelnen Mietvertrags zu erstatten. In einem solchen Fall ist es unerlässlich, sich ohne Verzögerung mit dem VAU-Kundendienst in Verbindung zu setzen.
5.1.4. Am Ende jeder Fahrt bietet die VAU Ride-App eine Zusammenfassung Ihrer Fahrt und die für diese spezielle Fahrt berechnete Gebühr. Gegebenenfalls kann diese Zusammenfassung auch eine Gebühr für Verlängerte Reservierungen enthalten.
5.2.1. Um eine Rechnung für die Nutzung unserer Dienstleistungen zu erhalten, müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Fahrt an den VAU-Support wenden.
5.2.2. Die Zahlung muss unter Verwendung der in der VAU Ride-App verfügbaren Methoden erfolgen, die spezifisch für das Land sind, in dem die Dienste genutzt werden. VAU kann nach eigenem Ermessen bestimmte Zahlungsmethoden innerhalb der VAU Ride-App aussetzen, ändern oder ersetzen. Sie können Ihre bevorzugte Zahlungsmethode jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auswählen oder ändern, dies muss jedoch innerhalb der VAU Ride-App erfolgen.
5.2.3. Wenn Ihre Zahlung aus Gründen wie unzureichenden Mitteln oder veralteten/inkorrekten Zahlungsprofildetails nicht verarbeitet wird, behält sich VAU das Recht vor, Ihr Benutzerkonto zu sperren, bis die Zahlung geklärt ist. Sollten Sie die ausstehende Zahlung nicht innerhalb des von VAU festgelegten Zeitrahmens begleichen und Ihnen mitgeteilt haben, kann VAU die Forderung einem Inkassounternehmen übergeben. Sie sind für alle Kosten und Gebühren verantwortlich, die aus diesem Inkassoprozess entstehen.
5.2.4. Die Zahlung für Dienstleistungen kann durch Aufladen Ihres VAU Wallets innerhalb der VAU App erfolgen. Der Mindestbetrag für das Aufladen beträgt 15 EUR. Sie stimmen der automatischen Aufladung Ihres VAU Wallets um 15 EUR zu, jedes Mal, wenn der Kontostand unter null fällt. Der Mindestbetrag auf Ihrem VAU Wallet, um eine Miete zu starten, beträgt 1 EUR.
5.3.1. Wenn Sie Ihr Zahlungsprofil unter Verwendung persönlicher Informationen eines Dritten (Entität, Unternehmen oder Einzelperson) einrichten, müssen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung des Dritten einholen. VAU behält sich das Recht vor, einen Nachweis dieser Zustimmung zu verlangen, den Sie umgehend nach Aufforderung von VAU vorlegen müssen.
5.3.2. VAU hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, den Dritten, dessen Zahlungsdetails Sie verwendet haben, direkt zu kontaktieren, um zu bestätigen, dass Sie tatsächlich die erforderliche Zustimmung erhalten haben. Sollte der Verdacht bestehen, dass die Zustimmung fehlt, kann VAU Ihren Zugang zu Ihrem Benutzerkonto innerhalb der VAU Ride-App sofort, vorübergehend oder dauerhaft sperren, deaktivieren oder einschränken.
5.3.3. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Zustimmung für die Drittanbieter-Rechnungsstellung nicht eingeholt haben und VAU infolgedessen unbezahlte Forderungen im Zusammenhang mit der Vermietung von VAU E-Scootern hat, sind Sie verpflichtet, die ausstehenden Rechnungen umgehend zu begleichen und haften allein für jegliche daraus resultierenden Verluste oder Schäden, die VAU erleidet.
6.1. Im Falle eines Unfalls sind Sie verpflichtet, den Unfall sofort zu melden und bei der örtlichen Polizei (die zuständig ist) zu registrieren. Sollte die Polizei aus irgendeinem Grund ablehnen, die Unfalldetails aufzunehmen, müssen Sie den VAU-Kundendienst spätestens innerhalb von drei Tagen unter Verwendung der in der VAU Ride-App oder auf der VAU-Website angegebenen Kontaktdaten informieren und alle relevanten Beweise für den Vorfall vorlegen. Sie sind verpflichtet, sich mit dem Kundendienstteam zu beraten und jeglichen Anweisungen Folge zu leisten. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Unfall durch Ihr Verschulden oder das eines Dritten verursacht wurde. Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, bevor:
die Polizei die Unfalldetails dokumentiert hat oder Sie den VAU-Kundendienst wie oben angegeben benachrichtigt haben;
VAU konsultiert wurde und Maßnahmen zum Schutz von Beweisen und zur Minimierung von Schäden ergriffen wurden;
der VAU E-Scooter einer Reparatur- und Bergungsdienst übergeben wurde oder von Ihnen unter unseren ausdrücklichen Anweisungen und Anleitung sicher geparkt oder bewegt wurde.
6.2. Nach einem Unfall, an dem ein VAU E-Scooter beteiligt ist, ist es Ihnen untersagt, eine Haftung zuzugeben oder irgendwelche Erklärungen zur Haftung abzugeben. Wenn Sie eine solche Erklärung abgeben, wird sie als ausschließlich Ihre persönliche Haltung angesehen. Weder VAU noch seine Versicherer werden an eine solche Erklärung oder Vereinbarung gebunden sein.
6.3. Unabhängig davon, ob ein Unfall durch Ihr Handeln oder das eines Dritten verursacht wurde, erhalten Sie ein Unfallberichtsformular, das Sie nach Meldung des Unfalls ausfüllen müssen. Sie müssen dieses Formular gründlich ausfüllen und entweder die physische oder die elektronische Kopie innerhalb von sieben (7) Tagen an VAU zurücksenden. Wenn VAU das ausgefüllte Unfallberichtsformular nicht innerhalb dieses Zeitraums erhält, wird der Vorfall nicht von der Versicherungsgesellschaft bearbeitet. In solchen Fällen behält sich VAU das Recht vor, Ihnen alle Kosten in Rechnung zu stellen, die mit dem Unfall und den daraus resultierenden Schäden an Personen, Eigentum oder Fahrzeugen verbunden sind. Um diese Kosten nach Möglichkeit
zu vermeiden, kann VAU Ihre Kontaktdaten mit seinem Versicherungsanbieter teilen, um das ausgefüllte Unfallberichtsformular zu erhalten.
7.1. VAU wird alle erforderlichen Versicherungen unterhalten, die erforderlich sind, um Dienste unter den geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften zu betreiben, einschließlich einer Haftpflichtversicherung für Dritte.
7.2. Alle von VAU unter diesen Bedingungen bereitgestellten Versicherungsdeckungen unterliegen den Bestimmungen des relevanten Versicherungszertifikats und/oder der relevanten Police für das spezifische Land, in dem die Dienste zum Zeitpunkt eines Unfalls genutzt werden.
7.3. Weitere Details zu den Versicherungen von VAU, einschließlich der Versicherungspolicen/-zertifikate und deren jeweiligen Deckungsbedingungen, können in den Versicherungspolicen eingesehen werden, die sich in den VAU-Scooter befinden. Es wird dringend empfohlen, die anwendbare Versicherungspolice und die Bedingungen im Land, in dem Sie unsere Dienste nutzen, gründlich zu überprüfen, da die Nichteinhaltung dieser Bedingungen zur Ablehnung Ihres Versicherungsanspruchs führen kann.
8.1.1. Se VAU dovesse essere ritenuta responsabile, tale responsabilità sarà limitata all'importo coperto dall'assicurazione secondo la polizza assicurativa applicabile, nella misura consentita dalle leggi vigenti.
8.1.2. VAU haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die der Kunde in oder auf dem VAU E-Scooter lagert, transportiert oder versehentlich darin oder darauf zurücklässt.
8.2.1. Sie sind allein und vollständig verantwortlich für jegliche direkten oder indirekten Verluste, Schäden und Kosten, die entstehen, während oder durch Ihre Nutzung unserer Dienste. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf jegliche Verluste, Schäden und Kosten, die mit Diebstahl oder Beschädigung des VAU E-Scooters und/oder jeglichem zugehörigen Zubehör verbunden sind, jegliche Kosten und Zahlungen, die VAU im Falle von Unfällen entstehen, einschließlich Sachverständigengebühren, Bergungskosten oder jegliche verwaltungsrechtlichen Strafen und Bußgelder.
8.2.2. Jegliche Nutzung zusätzlicher Funktionen, die auf dem VAU E-Scooter bereitgestellt werden, wie z. B. ein Handyhalter, erfolgt vollständig auf Ihr eigenes Risiko und Ihre eigenen Kosten. Sie sind allein haftbar für jegliche Kosten und Schäden, die aus der Nutzung dieser zusätzlichen Funktionen resultieren.
8.2.3. Sie erklären sich damit einverstanden, VAU von allen Bußgeldern, Strafen, Ansprüchen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Ausgaben, Schäden und allen anderen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die direkt oder indirekt entstehen aus a) Ihrer fahrlässigen oder vorsätzlichen Missbrauch unserer Dienste unter Verstoß gegen diese Bedingungen; b) Ihrem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen diese Bedingungen; c) jeglicher fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschdarstellung im Zusammenhang mit den Inhalten und Informationen, die Sie über die VAU-App bereitstellen; d) jeglichem Tod oder Verletzung einer Person oder jeglichem Verlust oder Schaden an Eigentum, der aus Ihrer fahrlässigen oder vorsätzlichen Nutzung unserer Dienste unter Verstoß gegen diese Bedingungen resultiert; und e) jeglichen Bußgeldern oder anderen Strafen, die aus Ihrem fahrlässigen oder vorsätzlichen Missbrauch unserer Dienste unter Verstoß gegen diese Bedingungen resultieren. Ihre Verpflichtung zur Freistellung von VAU bleibt auch nach Beendigung eines Einzelnen Mietvertrags und/oder der Rahmenvereinbarung bestehen.
8.2.4. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen kann VAU nach eigenem Ermessen entscheiden, Ihr Benutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu deaktivieren. VAU wird sich bemühen, Sie über jegliche solche ergriffene Maßnahme zu informieren.
9.1. Die Rahmenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit mit vorheriger Benachrichtigung an die andere Partei gekündigt werden. Wenn Sie diese Rahmenvereinbarung kündigen möchten, können Sie die Kündigung per E-Mail an unser Kundendienstteam unter den auf der VAU-Website und/oder in der VAU Ride-App verfügbaren Kontaktdaten beantragen. Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem VAU Ihnen die Kündigung bestätigt hat. Nach einer solchen Kündigung wird Ihr Benutzerkonto gelöscht oder deaktiviert.
9.2. VAU behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung entweder dauerhaft oder vorübergehend mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu suspendieren oder zu beenden, wenn Sie gegen diese Bedingungen verstoßen.
9.3. Nach einer Kündigung wird VAU Ihr Benutzerkonto sperren oder deaktivieren, jeglichen weiteren Zugang zu und die Nutzung der Dienste blockieren und die sofortige Rückgabe aller VAU E-Scooter in Ihrem Besitz zum Zeitpunkt der Kündigung fordern; VAU wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Rückgabe der VAU E-Scooter zu sichern, falls diese sich noch in Ihrem Besitz befinden sollten.
10.1. VAU haftet nicht für jegliche Verluste, Schäden oder Leistungsausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich unserer Kontrolle entziehen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Probleme wie Konnektivitätsausfälle, Stromausfälle, Unruhen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Kriege, Epidemien, Pandemien, höhere Gewalt und rechtliche oder behördliche Beschränkungen und Anordnungen.
11.1. Um unsere Dienste bereitzustellen, ist es notwendig, dass wir bestimmte persönliche Daten sammeln und verwenden. Für detaillierte Informationen darüber, wie wir Ihre persönlichen Daten sammeln und verwenden, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, die auf der VAU-Website und/oder in der VAU Ride-App zugänglich ist.
12.1. Diese Bedingungen, der Einzelne Mietvertrag und die Rahmenvereinbarung unterliegen den Gesetzen Italiens. Die Gerichte Italiens sind zuständig, um über Streitigkeiten zu entscheiden, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, dem Einzelnen Mietvertrag und der Rahmenvereinbarung entstehen.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung von diesen Bedingungen abgetrennt, wobei die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig und durchsetzbar bleiben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.3. Sie dürfen keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt an Dritte abtreten oder übertragen. Jeder Versuch einer solchen Abtretung wird als nichtig betrachtet.
12.4. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Bedingungen, des Einzelnen Mietvertrags und der Rahmenvereinbarung fortbestehen sollten, bleiben auch nachderen jeweiliger Beendigung in Kraft.
12.5. VAU kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern, einschließlich der Preisliste, ohne vorherige Ankündigung. Solche Änderungen oder Überarbeitungen werden ab dem Datum wirksam, an dem sie auf der VAU-Website und/oder VAU-App veröffentlicht werden. Die fortgesetzte Nutzung der VAU-Dienste nach solchen Änderungen gilt als Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Sie können die Rahmenvereinbarung gemäß diesen Bedingungen kündigen, wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind.
13.1.1. VAU bietet entweder eine minutengenaue Abrechnung oder einen Zeittarif mit einer festgelegten Mietdauer an. Für detaillierte Preisinformationen konsultieren Sie bitte die VAU Ride App. Die im Abschnitt „Preise“ aufgeführten Tarife sind integraler Bestandteil dieses Vertrags. VAU behält sich das Recht vor, diese Preise nach eigenem Ermessen zu ändern. Jegliche Preisänderungen treten sofort mit ihrer Veröffentlichung auf der VAU-Website in Kraft.
13.1.3. Abonnements und Zeittarife sind persönlich und nicht übertragbar. Sie stehen ausschließlich dem kaufenden Kunden zur Verfügung und dürfen nicht weitergegeben oder übertragen werden.
13.2.1. VAU-Abonnements und Zeittarife sind ausschließlich in der VAU Ride App verfügbar und können nur über diese erworben werden.
13.2.2. Der Kauf eines Abonnements oder Zeittarifs erfordert ein aktives VAU-Konto.
13.2.3. Abonnements und Zeittarife stehen nur Kunden in Italien zum Kauf und zur Nutzung zur Verfügung.
13.2.4. Nicht genutzte Minuten aus einem Abonnement oder Zeittarif sowie das verbleibende Guthaben im VAU Wallet werden nicht zurückerstattet.
13.3.1. VAU-Abonnements und Zeittarife werden mit dem Kauf aktiviert und bleiben für den angegebenen Zeitraum gültig. Falls die automatische Verlängerung verfügbar ist, wird das Abonnement oder der Zeittarif nach Ablauf der aktuellen Laufzeit automatisch verlängert, es sei denn, es wird vor der Verlängerung gekündigt.
13.4.1. Kunden sind verpflichtet, für die VAU-Dienstleistungen zu zahlen.
13.4.2. Bei Zahlungsausfall wird der Kunde von der Nutzung aller mit dem Abonnement oder Zeittarif verbundenen Dienstleistungen ausgeschlossen.
13.5.1 VAU behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach Bedarf zu ändern. Jegliche Änderungen oder Überarbeitungen treten ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in der VAU Ride-App in Kraft. Diese geänderten Bedingungen gelten sowohl für aktuelle als auch für neue Nutzer des Abonnements. Darüber hinaus können Abonnements jederzeit ohne vorherige Ankündigung von VAU gekündigt werden.
Mit Zustimmung zu diesem Vertrag stimmen Sie allen Preisen und Bedingungen zu.
Alle aufgeführten Tarife und Preise enthalten die Mehrwertsteuer von 22%.
Kartenverifizierung (der Betrag wird dem Wallet des Benutzers in der App gutgeschrieben) - 2 €
Mietpreis pro Minute für VAU-Scooter - 0,25 €
Entsperrgebühr pro Fahrt - 0 €
Sie benötigen ein positives Guthaben in Ihrem Wallet, um zu fahren.
Die Mindestaufladung des Wallets beträgt 15 €.
Ihr Wallet wird automatisch mit 15 € aufgeladen, sobald es 0 € erreicht.
Unsere Minutenpakete bieten die Möglichkeit, Minuten im Vorauszahlungsmodell zu kaufen, was einen niedrigeren Preis pro Minute gewährleistet.
Pakete können in der App gekauft werden und sind für die Dauer gültig, die in der Paketbeschreibung in der App angegeben ist.
Zusätzliche Ausgaben: Alle aufgeführten Tarife beinhalten die Mehrwertsteuer von 22%.
Die angegebenen Beträge sind Festbeträge, die auf den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten basieren, die VAU in dieser Situation entstanden sind. VAU behält sich das Recht vor, dem Kunden tatsächliche Kosten oder Schäden statt des Festbetrags in Rechnung zu stellen.
Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung der Mietdauer außerhalb des Servicebereichs oder an einem ungeeigneten Ort (z.B. Parken an einem nicht öffentlichen Ort, außerhalb des VAU-Servicebereichs oder Parken an einem nicht autorisierten Ort). Dieser Betrag deckt die Kosten, die VAU und seinem Personal entstehen, um den Scooter zurück in den Servicebereich zu bringen oder den Scooter an einen öffentlichen Ort zu verlegen und/oder abzuschleppen.
Weniger als 5 km vom Servicebereich entfernt: 50 €
Mehr als 5 km vom Servicebereich entfernt: 100 €
Ersatz von Helmen oder Reparaturkosten für Elektroscooter (aufgrund von Schäden oder Verlust). Bitte beachten Sie, dass der Kunde immer das Vorhandensein des Helms überprüfen muss und, falls dieser fehlt oder der Scooter beschädigt ist, sofort das Serviceteam kontaktieren muss. Tut der Kunde dies nicht, geht VAU davon aus, dass die Helme vorhanden waren und der Scooter nicht beschädigt wurde: 50 €
Verkehrsverstöße sind persönliche Verantwortung des Kunden und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Selbstbeteiligung, die von der Versicherung für Schäden berechnet wird. VAU berechnet dem Kunden auch Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Verkehrsstrafen und versicherungsbezogenen Angelegenheiten. Diese Kosten hängen mit dem Zeitaufwand des VAU-Personals zusammen: 20 €
Vollständiger Verlust des Scooters: 3800 €
Belastung des Kunden für Kosten Dritter, wie Reparaturwerkstattkosten: Gemäß der Rechnung des Dritten
Belastung des Kunden für Bußgelder im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen: Gemäß der Rechnung eines Dritten oder einem Bußgeld von der Polizei oder der Verwaltung, wobei die Kosten mit dem Zeitaufwand des VAU-Personals zusammenhängen.
Belastung des Kunden für Schäden am Fahrzeug: Gemäß der Rechnung des Dritten
VAU legt großen Wert darauf, dass seine Scooter nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen betrieben werden. Zusätzlich zu dem möglichen Bußgeld für diesen Verkehrsverstoß berechnet VAU dem Kunden auch eine Vertragsstrafe: 500 €
Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten beim Vertragsabschluss ehrlich anzugeben. Es ist nicht gestattet, Kontaktdaten oder Führerscheine Dritter zu verwenden; das VAU-Konto ist streng persönlich. Das VAU-Konto oder der gemietete Scooter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Stellt sich heraus, dass der Kunde einem Dritten erlaubt hat, den Scooter zu betreiben und/oder das VAU-Konto zu nutzen oder anderweitig betrügerisch beim Vertragsabschluss gehandelt hat, berechnet VAU eine Vertragsstrafe: 500 €
Nach Erhalt der ersten Warnung wegen falsch geparkter Scooter erhält der Kunde beim zweiten Mal eine Strafe von 70 €. Diese Strafe besteht aus einer Geldstrafe von 50 € plus 20 € Verwaltungsgebühren.
Im Falle der Bereitstellung eines dritten ungültigen Fotos erhält der Kunde eine Strafe von 25 €. Diese Strafe besteht aus einer Geldstrafe von 15 € plus 10 € Verwaltungsgebühren.