Mietbedingungen für Elektromopeds der VAU S.r.l.

Entwurf zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Diese Mietbedingungen (die Bedingungen) regeln ausschließlich die Reservierung und Miete eines elektrischen Zweirads, das von VAU S.r.l. über die VAU-App angeboten wird. Sie gelten nicht für das allgemeine Plattformkonto oder andere, nicht mit der Miete verbundene Plattformdienste.

1. Vermieter und Kontakt

Vermieter und Vertragspartner ist:

VAU S.r.l.
Via Linfano 52, 38062 Arco (TN), Italien
Handelsregister / REA: TN-246813
USt-IdNr.: IT02746520226
E-Mail: info@myvau.com
Telefon- und WhatsApp-Support: +39 349 2910298

In diesen Bedingungen bezeichnen VAU, wir, uns und unser die VAU S.r.l.; Sie den Kunden und berechtigten Fahrer; Fahrzeug das im jeweiligen Mietangebot bezeichnete Elektrofahrzeug; und App die Anwendung, über die die Miete vereinbart wird.

2. Vertragsunterlagen

2.1 Mit Annahme dieser Bedingungen schließen Sie mit VAU einen Rahmenvertrag über den Zugang zum Mietservice von VAU. Keine Partei ist verpflichtet, eine bestimmte Miete abzuschließen.

2.2 Für jede Reservierung, jedes Zeitpaket und jede Fahrt gelten:

2.3 Widerspricht das Mietangebot diesen Bedingungen in einer transaktionsbezogenen Frage wie Preis, enthaltener Zeit oder Gültigkeit, geht für diese Transaktion das Mietangebot vor. Zwingende Verbraucherrechte haben stets Vorrang.

2.4 In der App können Sie die angenommenen Bedingungen und das Mietangebot speichern oder aufrufen. VAU zeichnet die geltenden Fassungen und die relevanten Transaktionsdaten auf.

3. Berechtigung und Überprüfung

3.1 Um ein Fahrzeug zu mieten und zu fahren, müssen Sie:

3.2 Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Führerschein gültig, nicht abgelaufen, ausgesetzt oder entzogen und in Italien für das ausgewählte Fahrzeug anerkannt ist. VAU kann den Zugang zum Mietservice verweigern oder aussetzen, wenn die Überprüfung scheitert, die Berechtigung abläuft, eine Zahlung offen ist oder begründete Sicherheits-, Betrugs- oder Missbrauchsbedenken bestehen.

3.3 Die Überprüfung kann Bilder Ihres Führerscheins und ein Selfie erfordern und wird mithilfe von Veriff durchgeführt. Einzelheiten finden Sie im Miet-Datenschutzhinweis der VAU S.r.l. und im während der Überprüfung angezeigten Hinweis von Veriff.

3.4 Der Mietzugang ist persönlich. Sie dürfen keiner anderen Person gestatten, Ihren verifizierten Zugang zu nutzen, darüber eine Miete zu beginnen oder das Fahrzeug im Rahmen Ihrer Miete zu fahren. Sie bleiben dafür verantwortlich, Ihre Zugangsdaten und Ihr Gerät zu schützen und einen vermuteten unbefugten Zugriff unverzüglich zu melden.

3.5 Ein Fahrgast darf nur mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen und ausgestattet ist, das geltende Recht dies erlaubt, die am Fahrzeug und in der App angegebenen Grenzen eingehalten werden und jede Person, soweit gesetzlich vorgeschrieben, einen zugelassenen Helm trägt.

4. Mietangebote, Preise und Zeitpakete

4.1 Vor dem Kauf oder Fahrtbeginn zeigt die App die wesentlichen Geschäftsbedingungen der Transaktion an, darunter Gesamtpreis oder Berechnungsmethode, Umsatzsteuer, enthaltene Fahrzeit, Gültigkeitsdauer, einen nach Verbrauch der enthaltenen Zeit geltenden Tarif, eine etwaige Mindestgebühr und sonstige wesentliche Einschränkungen.

4.2 Preise werden nicht durch diese Bedingungen festgelegt. Für den Kauf oder die Fahrt gilt der von Ihnen im Mietangebot angenommene Preis; er kann nicht rückwirkend geändert werden.

4.3 Ein Zeitpaket ist persönlich und nicht übertragbar. Es kann für mehrere berechtigte Fahrten genutzt werden, solange Restzeit und Gültigkeit vorhanden sind, vorbehaltlich der im Mietangebot angezeigten Bedingungen. Die Gültigkeit beginnt zu dem dort angegebenen Zeitpunkt. Nicht genutzte Zeit verfällt am Ende der angegebenen Gültigkeit und wird nicht erstattet, außer wenn das Gesetz oder das Mietangebot dies vorsieht oder VAU für eine wesentliche Nichterbringung des gekauften Dienstes verantwortlich ist.

4.4 Wird eine Fahrt nach Verbrauch der Paketzeit fortgesetzt, wird sie nach dem im Mietangebot angezeigten und angenommenen Fortsetzungstarif sowie einer etwaigen Mindestgebühr berechnet.

4.5 Eine Reservierung garantiert nicht, dass ein Fahrzeug verfügbar oder geeignet bleibt, wenn es von einem Sicherheitsproblem, Schaden, niedrigem Batteriestand, der unterlassenen Rückgabe durch einen früheren Nutzer, einem Verbindungsfehler oder einem anderen Umstand außerhalb der angemessenen Kontrolle von VAU betroffen ist. Dauer und Preis einer Reservierung werden vor der Bestätigung angezeigt.

5. Fahrt beginnen, durchführen und beenden

5.1 Eine Einzelmiete beginnt, wenn die App den Startbefehl bestätigt und das Fahrzeug für Ihre Nutzung entriegelt wird. Vor der Fahrt müssen Sie Fahrzeug, Helme und Zubehör in angemessenem Umfang auf sichtbare Schäden, starke Verschmutzung, fehlende Ausrüstung oder einen unsicheren Zustand prüfen und Probleme über die App oder dem Support melden. Eine unterlassene Meldung sichtbarer Schäden kann zusammen mit anderen Beweismitteln berücksichtigt werden, beweist für sich allein aber nicht, dass Sie den Schaden verursacht haben.

5.2 Fahren Sie kein Fahrzeug, das unsicher oder defekt erscheint. Tritt während der Fahrt eine Störung oder Warnung auf, halten Sie an, sobald dies sicher möglich ist, sichern Sie das Fahrzeug und wenden Sie sich an den Support.

5.3 Während der Miete haben Sie das Fahrzeug in Ihrer Obhut und müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um es vor Beschädigung, Diebstahl, Verlust und unbefugter Nutzung zu schützen. Ein vorübergehender Halt, eine Pause oder das Verriegeln beendet die Miete nicht und kann weiterhin Zeit verbrauchen oder Kosten verursachen, wie im Mietangebot angegeben.

5.4 Sie dürfen die Miete nur beenden, indem Sie:

5.5 Miete und zeitabhängige Abrechnung enden mit Ausgabe der Endbestätigung. Verhindert ein technischer Fehler den Abschluss, wenden Sie sich unverzüglich an den Support, bleiben Sie beim Fahrzeug oder sichern Sie es nach Anweisung und stellen Sie die verlangten Nachweise bereit. VAU ermittelt anhand der verfügbaren Aufzeichnungen die korrekte Endzeit und berechnet keine zusätzliche Zeit, die durch einen Ihnen nicht zurechenbaren Fehler verursacht wurde.

5.6 Ihre Obhut über das Fahrzeug endet mit der Endbestätigung. VAU kann dennoch später Beträge für Verhalten, Schäden, Verlust, Bußgelder oder andere Ereignisse verlangen, die dem Zeitraum Ihrer Miete zuzurechnen sind.

5.7 VAU darf das Fahrzeug aus der Ferne verlangsamen, stilllegen, zurückholen oder seine Nutzung beenden, soweit dies vernünftigerweise für die Sicherheit, bei vermutetem Diebstahl oder unbefugter Nutzung, einem schweren Verstoß gegen diese Bedingungen, einer behördlichen Anordnung oder zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist. VAU wird ein Fahrzeug nicht wissentlich so aus der Ferne stilllegen, dass dadurch eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit entsteht.

6. Nutzungsregeln

Sie müssen:

Sie dürfen nicht:

7. Unfälle, Diebstahl und Notfälle

7.1 Schützen Sie im Notfall zuerst Personen und rufen Sie den zuständigen Notdienst. Bei Verletzungen, erheblichen Schäden, Beteiligung Dritter, Diebstahl, Vandalismus, Beschlagnahme oder einem anderen meldepflichtigen Ereignis müssen Sie nach Maßgabe des Gesetzes die Polizei oder eine andere zuständige Behörde verständigen.

7.2 Benachrichtigen Sie den VAU-Support unverzüglich oder sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Geben Sie, soweit verfügbar, Ort, Umstände, Identität und Kontaktdaten der beteiligten Personen und Zeugen, Fotos, das Aktenzeichen der Polizei oder Behörde sowie jedes von VAU vernünftigerweise verlangte Unfallformular an. Sofern dies nicht aus einem berechtigten Grund unmöglich ist, müssen die vollständigen Unterlagen zum Vorfall innerhalb von drei Tagen bereitgestellt werden.

7.3 Lassen Sie das Fahrzeug nicht zurück. Sichern Sie es und befolgen Sie die Anweisungen von VAU zur Bergung, es sei denn, dies würde eine Person gefährden oder einer behördlichen Anweisung widersprechen.

7.4 Sie müssen in angemessenem Umfang mit VAU, dem RCA-Versicherer, Behörden und betroffenen Dritten bei der Untersuchung des Ereignisses sowie der Geltendmachung oder Abwehr eines Anspruchs zusammenarbeiten. Sie dürfen weder im Namen von VAU oder seines Versicherers eine Haftung anerkennen noch einen Anspruch vergleichen.

8. Obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA)

8.1 VAU unterhält für das Fahrzeug die nach italienischem Recht vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA).

8.2 Die RCA deckt ausschließlich die Haftung gegenüber Dritten im Rahmen des geltenden Rechts und der Versicherungsbedingungen. Sie versichert das Fahrzeug nicht gegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust, deckt Ihre persönlichen Gegenstände nicht und ersetzt nicht Ihre vertragliche Verantwortung gegenüber VAU nach diesen Bedingungen.

8.3 Gesetzliche oder vertragliche Ausschlüsse, Grenzen und Rückgriffsrechte können gelten, insbesondere wenn das Fahrzeug von einem unbefugten oder nicht fahrberechtigten Fahrer, unter Einfluss, rechtswidrig oder unter schwerem Verstoß gegen Sicherheitsverpflichtungen genutzt wird. Der RCA-Nachweis und die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsinformationen sind je nach Fall beim Fahrzeug, in der App oder beim Support erhältlich.

9. Ihre Verantwortung für das Fahrzeug und andere Schäden

9.1 Sie sind für Schäden verantwortlich, die Sie oder eine Person, der Sie die Nutzung des Fahrzeugs gestatten, vorsätzlich oder fahrlässig verursachen oder die durch Ihren Verstoß gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht entstehen. Dies umfasst unmittelbar entstandene, belegte und Ihnen in angemessener Weise zurechenbare Kosten für:

9.2 Bei reparierbaren Schäden kann der Betrag angemessene Kosten für Diagnose, Teile, Arbeitsleistung, Transport und verbundene Leistungen Dritter abzüglich der Beträge umfassen, die VAU wegen desselben Schadens von einem verantwortlichen Dritten erhält.

9.3 Totalschaden umfasst Diebstahl oder Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Zerstörung oder Schäden, deren angemessene Reparatur technisch unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist. In diesem Fall kann von Ihnen der belegte angemessene Wert für den Ersatz des Fahrzeugs und seiner eingebauten Ausrüstung durch ein unmittelbar vor dem Verlust gleichwertiges Fahrzeug zuzüglich angemessener Bergungs- und Begutachtungskosten verlangt werden, abzüglich Restwert und aller Beträge, die VAU wegen desselben Schadens erhält.

9.4 Normale Abnutzung, ein bereits vorhandener Mangel, eine nicht von Ihnen verursachte technische Störung oder ein nach der Endbestätigung eingetretener Schaden liegt nicht in Ihrer Verantwortung. VAU kann Start- und Endfotos, Zeitstempel, Fahrzeugtelemetrie, Miet- und Zugangsprotokolle, Behördenunterlagen, Kostenvoranschläge, Rechnungen und andere relevante Beweismittel verwenden. Sie können Gegenbeweise vorlegen und Zurechnung oder Höhe bestreiten.

9.5 Für in Anhang A bezeichnete schwere oder wiederholte Verstöße können Vertragsstrafen oder Pauschalgebühren gelten, darunter unbefugtes Fahren, Nutzung unter Einfluss, Einfahrt in eine Sperrzone, Zurücklassen oder falsches Parken, fehlende Ausrüstung, unterlassene Bereitstellung eines gültigen vorgeschriebenen Fotos oder Manipulation. Eine Pauschalgebühr hindert VAU nicht daran, einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schaden zu verlangen, wenn Anhang A dies eindeutig bestimmt und das geltende Recht es zulässt; VAU wird denselben Schaden jedoch nicht doppelt ersetzt verlangen.

10. Behördliche Bußgelder, Maut und Verwaltungskosten

10.1 Sie sind für Verkehrs-, Park-, Zufahrtszonen- und Mautgebühren sowie sonstige behördliche Bußgelder, Gebühren oder Sanktionen verantwortlich, die Ihrer Miete oder Fahrzeugnutzung zuzurechnen sind, auch wenn VAU die Mitteilung erst nach Mietende erhält.

10.2 Zahlt oder bearbeitet VAU einen Ihnen zurechenbaren Betrag, müssen Sie den behördlichen Betrag zusammen mit einer angemessenen, offengelegten Verwaltungsgebühr und den in Anhang A genannten notwendigen Drittanbieterkosten erstatten. VAU stellt die verfügbare Referenz oder Beleginformation bereit. Hebt eine Behörde den zugrunde liegenden Betrag auf oder erstattet ihn, gibt VAU den entsprechend wiedererlangten Betrag weiter und zieht nur nicht erstattbare, rechtmäßige und belegte Kosten ab.

10.3 Sie müssen die Informationen und Mitwirkung bereitstellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um den Fahrer zu identifizieren, die Verantwortung zu übertragen, einer Behörde oder dem RCA-Versicherer zu antworten oder eine unrichtige Mitteilung anzufechten.

11. Zahlung und Kosten nach einer Fahrt

11.1 Sie müssen den im Mietangebot angenommenen Preis und alle sonstigen nach diesen Bedingungen rechtmäßig geschuldeten Beträge zahlen. Verbraucherpreise enthalten die geltende Umsatzsteuer, sofern nicht, soweit gesetzlich zulässig, eindeutig etwas anderes angegeben ist.

11.2 Zahlungen werden über die in der App verfügbaren Methoden abgewickelt. Vollständige Zahlungskartendaten werden von Stripe verarbeitet und nicht von VAU gespeichert.

11.3 Manche Beträge können erst nach der Fahrt festgestellt werden, darunter zusätzliche Fahrzeit nach einem Paket, eine nicht beendete Miete, ein später eingegangenes behördliches Bußgeld oder eine Maut, Bergung oder Reinigung, fehlende Ausrüstung, Schaden, Diebstahl, Totalschaden oder eine korrigierte Transaktion. Soweit von dem Zahlungsmandat oder der Autorisierung der hinterlegten Karte umfasst, die Sie beim Hinzufügen oder Auswählen der Zahlungsmethode erteilen, autorisieren Sie VAU, diese Beträge nach Mietende bei Stripe als Off-Session-Zahlung einzureichen.

11.4 Jede spätere Belastung muss Ihnen nach diesen Bedingungen zurechenbar sein. VAU stellt eine Quittung oder Mitteilung mit Grund und Betrag sowie bei Schaden oder Totalschaden die verfügbaren Belege und eine angemessene Möglichkeit zur Anfechtung bereit. Der Zahlungsdienstleister kann eine zusätzliche Authentifizierung verlangen. Diese Autorisierung beschränkt nicht Ihr Recht, eine unrichtige Belastung anzufechten, eine Erstattung zu verlangen oder gesetzliche Rechte zur Beanstandung von Zahlungen auszuüben.

11.5 Scheitert eine Zahlung oder wird sie rückgängig gemacht, bleibt der zugrunde liegende Betrag geschuldet. VAU darf den weiteren Mietzugang aussetzen, eine autorisierte Zahlung erneut versuchen, eine andere Zahlungsmethode anfordern und nach Mitteilung rechtmäßige Inkassomaßnahmen ergreifen. Sie sind nur für angemessene und rechtlich erstattungsfähige Inkassokosten verantwortlich.

12. Aussetzung und Beendigung

12.1 Sie können die Nutzung des Mietservice von VAU jederzeit einstellen, sofern Sie bereits fällige Beträge bezahlen und jedes in Ihrer Obhut befindliche Fahrzeug zurückgeben.

12.2 VAU darf eine Reservierung ablehnen, eine Fahrt, soweit sicher, beenden oder Ihren Zugang zu VAU-Mieten vorübergehend oder dauerhaft aussetzen, wenn dies wegen ungültiger Berechtigung, offener Beträge, eines Sicherheits- oder Betrugsrisikos, unbefugter Nutzung, wiederholt falschen Parkens, Schäden, Diebstahls, falscher Angaben oder eines anderen wesentlichen Verstoßes vernünftigerweise erforderlich ist. Soweit angemessen, erläutert VAU die Entscheidung und ermöglicht Ihnen, den Support um Überprüfung zu bitten.

12.3 Die Aussetzung des VAU-Mietzugangs beendet oder löscht nicht automatisch Ihr allgemeines Plattformkonto. Die Bedingungen für dieses Konto werden vom Plattformbetreiber gesondert bereitgestellt.

13. Verantwortung von VAU und Dienstunterbrechungen

13.1 VAU ist dafür verantwortlich, den Mietservice mit der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfalt bereitzustellen, und haftet für Schäden, für die die Haftung rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

13.2 VAU haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch Ihr rechtswidriges oder fahrlässiges Verhalten, einen außerhalb der Kontrolle von VAU stehenden Dritten oder ein Ereignis verursacht wurden, das trotz angemessener Sorgfalt vernünftigerweise nicht hätte verhindert werden können. Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge eines Verschuldens von VAU, Betrug, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung zwingender Verbraucherrechte oder eine andere Haftung aus, die rechtlich nicht ausgeschlossen werden kann.

13.3 Fahrzeugverfügbarkeit, Mobilfunknetze, GPS und Fernbefehle können gelegentlich unterbrochen sein. Verhindert eine VAU zurechenbare Störung die sichere Nutzung oder ordnungsgemäße Beendigung einer Miete, berichtigt VAU die betroffene Belastung und gewährt jeden gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsbehelf.

13.4 VAU haftet nicht für persönliche Gegenstände, die an oder in einem Fahrzeug zurückgelassen werden, außer wenn der Verlust von VAU unter Umständen verursacht wird, in denen die Haftung rechtlich nicht ausgeschlossen werden kann.

14. Widerrufsrechte der Verbraucher

14.1 Zwingende Widerrufs- oder sonstige Verbraucherrechte nach italienischem oder EU-Recht bleiben unberührt. Sie können ein anwendbares Widerrufsrecht durch eine eindeutige Erklärung an info@myvau.com oder die eingetragene Anschrift von VAU ausüben.

14.2 Verlangen Sie, dass VAU während einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann von Ihnen ein Betrag verlangt werden, der dem bis zum Widerruf erbrachten Teil der Dienstleistung entspricht. Ein Recht kann nach vollständiger Leistung nur entfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche ausdrückliche Aufforderung und Bestätigung eingeholt wurden. Die App fordert vor sofortiger Leistung jede rechtlich erforderliche Bestätigung an.

15. Datenschutz

VAU verarbeitet personenbezogene Daten, die für Mietberechtigung, Durchführung, Zahlung, Sicherheit, Vorfälle, Bußgelder und Ansprüche erforderlich sind, wie im Miet-Datenschutzhinweis der VAU S.r.l. unter https://myvau.com/privacy und in der App beschrieben.

16. Änderungen, anwendbares Recht und Streitigkeiten

16.1 VAU kann diese Bedingungen für künftige Käufe und Mieten aktualisieren. Eine Änderung verändert weder einen abgeschlossenen Kauf noch eine laufende Miete rückwirkend. Wesentliche Änderungen werden über die App oder einen anderen geeigneten Kanal mitgeteilt und, soweit erforderlich, erneut zur Annahme vorgelegt.

16.2 Diese Bedingungen und jede Miete unterliegen italienischem Recht, ohne einem Verbraucher den für ihn geltenden zwingenden Schutz zu entziehen. Für Verbraucher ist, soweit gesetzlich vorgesehen, das zwingend zuständige Gericht ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Vor einem Gerichtsverfahren können Sie VAU unter info@myvau.com kontaktieren, damit die Beschwerde geprüft werden kann.

16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. Die einmalige Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht dar.

16.4 Für in Italien erbrachte Mieten ist die italienische Fassung maßgeblich. Eine englische Fassung wird nur zur Vereinfachung bereitgestellt.

Anhang A — Zusätzliche Gebühren, Vertragsstrafen und belegte Kosten

A.1 Geltungsbereich

A.1.1 Fahrtpreise, Preise von Zeitpaketen, enthaltene Zeit, Gültigkeit, Fortsetzungstarife und Mindestfahrtgebühren werden vor dem Kauf oder Fahrtbeginn im Mietangebot angezeigt. Dieser Anhang ersetzt diese transaktionsbezogenen Preise nicht.

A.1.2 Dieser Anhang regelt zusätzliche Gebühren, Vertragsstrafen und die Berechnung tatsächlicher Kosten nach diesen Bedingungen. Er erlaubt keine Belastung, die Ihnen nach diesen Bedingungen oder dem geltenden Recht nicht zuzurechnen ist.

A.2 Allgemeine Abrechnungsregeln

A.2.1 Alle Beträge lauten auf Euro. Soweit die Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, enthält ein Verbrauchern angezeigter Pauschalbetrag die Umsatzsteuer. Behördliche Bußgelder, Mautgebühren, Steuern und belegte Drittanbieterkosten sind in der rechtmäßig geschuldeten Höhe zu erstatten.

A.2.2 VAU muss über angemessene Nachweise verfügen, die ein Ereignis Ihrer Miete zuordnen. Eine Pauschalgebühr oder Vertragsstrafe wird für dasselbe Ereignis höchstens einmal angewandt. Fällt eine Handlung unter mehrere Zeilen in Abschnitt A.3, gilt nur die speziellste Gebühr, sofern nicht ein gesondertes Verhalten oder ein gesonderter Schaden nachgewiesen wird.

A.2.3 Eine Pauschalgebühr schließt die Erstattung eines gesonderten, unmittelbaren und belegten Schadens nur dann nicht aus, wenn dieser Anhang oder diese Bedingungen eine solche Erstattung ausdrücklich gestatten. VAU wird denselben Schaden nicht doppelt ersetzt verlangen und zieht den Restwert sowie alle Beträge ab, die für denselben Schaden von einem Versicherer oder einer anderen verantwortlichen Person erlangt wurden.

A.2.4 Normale Abnutzung, ein bereits vorhandener Mangel, eine nicht von Ihnen verursachte technische Störung und Ereignisse nach der Endbestätigung werden Ihnen nicht berechnet.

A.3 Pauschalgebühren und Vertragsstrafen

Ereignis

Betrag

Anwendung

Fahrzeug außerhalb eines zulässigen Rückgabeorts zurückgelassen; gewöhnliche Rückholung über eine angemessene Straßenroute bis einschließlich 5 km

€50

Pauschale Umsetzgebühr. Gilt nicht, wenn das Ereignis durch eine Ihnen nicht zurechenbare Störung verursacht wurde oder der Support den Standort angewiesen hat.

Fahrzeug außerhalb eines zulässigen Rückgabeorts zurückgelassen; gewöhnliche Rückholung über eine angemessene Straßenroute von mehr als 5 km

€100

Pauschale Umsetzgebühr. Notwendige, in diesem Betrag nicht enthaltene Kosten Dritter für Abschleppen, Freigabe aus einer Beschlagnahme oder Rückholung können bei entsprechender Dokumentation zusätzlich nach Abschnitt A.4 verlangt werden; eine doppelte Erstattung ist ausgeschlossen.

Einfahrt in eine in der App ausgewiesene Sperrzone

€100

Vertragsstrafe. Gilt nicht, wenn die Einfahrt wegen eines Notfalls, aufgrund einer behördlichen Anweisung oder auf Anweisung des VAU-Supports erforderlich war. Ein gesondertes behördliches Bußgeld wird nach Abschnitt A.4 behandelt.

Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, einschließlich eines Verstoßes gegen die vertragliche 0,0-‰-Alkoholregel

€500

Vertragsstrafe; sie wird nur angewandt, wenn der Verstoß durch eine Behördenakte, einen Test, ein Eingeständnis oder andere zuverlässige Nachweise belegt ist. Behördliche Bußgelder und Schäden Dritter bleiben gesondert.

Einer nicht verifizierten oder unbefugten Person wissentlich gestatten, im Rahmen Ihrer Miete zu fahren, oder die Identität beziehungsweise den Führerschein einer anderen Person verwenden, um Mietzugang zu erhalten

€500

Vertragsstrafe. Ein nachgewiesener, durch dieses Verhalten verursachter gesonderter Schaden kann zusätzlich nach Abschnitt A.4 verlangt werden; eine doppelte Erstattung ist ausgeschlossen.

Unsachgemäßes Parken nach einer dokumentierten Warnung

€70 für das zweite und jedes weitere dokumentierte Ereignis

Enthält eine Vertragsstrafe von €50 und eine Verwaltungsgebühr von €20. Erfordert dasselbe Ereignis auch eine Umsetzung, wendet VAU nur die höhere einschlägige Pauschalgebühr für das Parken oder die Umsetzung an.

Ungültiges vorgeschriebenes Foto bei Fahrtende nach zwei dokumentierten Warnungen

€25 für das dritte und jedes weitere dokumentierte Ereignis

Enthält eine Vertragsstrafe von €15 und eine Verwaltungsgebühr von €10. Ein Foto ist ungültig, wenn es das Fahrzeug, soweit erforderlich dessen Kennzeichen, und die Einhaltung der anwendbaren Parkanweisungen nicht angemessen erkennen lässt.

Bearbeitung einer Ihrer Miete zurechenbaren behördlichen Verkehrs-, Park-, Zufahrtszonen- oder Mautmitteilung durch VAU

€50 je Mitteilung

Verwaltungsgebühr zusätzlich zum behördlichen Betrag und zu notwendigen Drittanbieterkosten. Wird die Mitteilung aufgehoben oder erstattet, gilt Abschnitt 10.2.

Die Pauschalbeträge dieses Abschnitts unterliegen weiterhin dem zwingenden Verbraucherrecht, einschließlich des Rechts, eine Gebühr oder eine überhöhte Vertragsstrafe anzufechten.

A.4 Tatsächliche und belegte Kosten

Soweit Ihnen nach diesen Bedingungen zurechenbar, werden die folgenden Positionen in der angemessenen, tatsächlich entstandenen oder nachgewiesenen Höhe und nicht als automatische Pauschalstrafe berechnet:

VAU stellt die für den Anspruch angemessenen verfügbaren Beleginformationen bereit, etwa Fotos, Zeitstempel, Telemetriedaten, Behördenmitteilungen, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder ein Gutachten. Sie können die Zurechnung oder Höhe bestreiten und Gegenbeweise vorlegen.

A.5 Zahlung nach der Miete

A.5.1 VAU darf Stripe eine spätere Off-Session-Belastung nur aus einem Grund sowie bis zu einem Höchstbetrag und innerhalb eines Zeitfensters übermitteln, die von dem für diese Miete angenommenen Zahlungsmandat oder der Card-on-File-Autorisierung erfasst sind. VAU wird einen einheitlichen Anspruch nicht aufteilen, um eine angenommene Grenze zu umgehen.

A.5.2 Die Grenze des Zahlungsmandats bestimmt, welcher Betrag Off-Session eingezogen werden darf; sie erhöht oder vermindert nicht die nach diesen Bedingungen bestehende zugrunde liegende Haftung. Überschreitet ein rechtmäßig geschuldeter Betrag die angenommene Grenze oder liegt er außerhalb ihres Zeitfensters, muss VAU die Zahlung gesondert anfordern und darf den überschießenden Betrag ohne weitere Autorisierung nicht Off-Session belasten.

A.5.3 VAU sendet eine Quittung oder Mitteilung, in der Grund und Betrag angegeben sind. Ihre Rechte, eine unrichtige Belastung anzufechten, eine Erstattung zu verlangen und gesetzliche Rechtsbehelfe bei Zahlungsstreitigkeiten zu nutzen, bleiben unberührt.